AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unseren Umzugsservice:

  1. Der Umzugsunternehmer befördert im Rahmen eines Umzugsvertrags Umzugsgüter für den Kunden an einem verbindlichen Termin von der vereinbarten Abholstelle zum vereinbarten Lieferort. Der Umzugsunternehmer ver- und entlädt das Umzugsgut. Soweit dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist, umfassen die Pflichten des Umzugsunternehmers auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie die Ausführung sonstiger auf den Umzug bezogener Leistungen wie die Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes.
  2. Der Umzugsunternehmer erbringt seine Dienstleistung zu einem vereinbarten Preis. Grundlage für die Bestimmung des Festpreises sind insbesondere die Angaben des Kunden zu Art, Umfang, Ausmassen und Gewicht der zu transportierenden Güter, Abholstelle und -ort, Lieferort, Park- und Wohnsituation am Abhol- und Lieferort sowie ggf. gewünschte Montage- Demontagearbeiten. Ist auch das Auf- und Abbauen der Möbel geschuldet, hat der Kunde auf möglicherweise hiermit verbundene besondere Umstände (z.B. besondere Schadensanfälligkeit, antike Möbel oder Tischler-/Schreinerarbeiten) hinzuweisen.
  3. Der Kunde richtet über das Kontaktformular oder auf jedem anderen Kommunikationsweg eine Anfrage an den Umzugsunternehmer. Nach Mitteilung der für die Preisbildung relevanten Umstände unterbreitet der Umzugsunternehmer für die vom Kunden gewünschten Leistungen ein Angebot zu einem Preis, der dem Kunden einschliesslich aller Steuern und Abgaben mitgeteilt wird. Die Parteien legen ferner einvernehmlich vor Vertragsschluss einen Termin für die Durchführung des Umzugs fest. Durch den Zugang der Annahmeerklärung des Kunden beim Umzugsunternehmer auf dessen Angebot kommt ein bindender Vertrag zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde seine Angaben jederzeit durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Umzugsunternehmer korrigieren, ändern oder von einem Vertragsschluss Abstand nehmen.

An dem festgelegten Termin wird der Umzugsunternehmer vorbehaltlich höherer Gewalt an der mitgeteilten Abholstelle eintreffen und damit beginnen, das Umzugsgut nach den vertraglichen Vereinbarungen zu befördern. Eine Änderung des festgelegten Umzugs-Termins kann nur in Ausnahmefällen erfolgen und muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Bei späterer Änderung werden Ausfallgebühren fällig. Diese belaufen sich wie folgt:

-mehr als 14 Tage vor Umzugs-Termin: kostenlos

-7 bis 13 Tage vor dem Umzugs-Termin: 20% der Angebotssumme

-3 Tage vor dem Umzugs-Termin: 50% der Angebotssumme

-bei späterer oder keiner Absage wird sofort die gesamte Angebotssumme fällig

Änderungen an Umzugstag und Volumen, etc. sind nur bis 14 Tage vor Ihrem Umzug möglich.

Wünscht der Kunde nachträglich Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages geworden sind, ist der Umzugsunternehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, diese Leistungen ohne gesonderte kostenpflichtige Beauftragung zu erbringen. Hat der Kunde unzutreffende Angaben zu Gegenstand oder Umfang der beauftragten Leistungen und der zu transportierenden Güter gemacht oder eine fehlerhafte Leistungsbeschreibung abgegeben, kann der Umzugsunternehmer eine dem zusätzlichen und/oder geändertem Aufwand entsprechende Anpassung der Vergütung verlangen. Für die Bemessung der Vergütungsanpassung ist hierbei von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen.

  1. Soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart ist, haftet der Umzugsunternehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451 ff. HGB. Umzugsschäden müssen dem Umzugsunternehmer innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Besonders teure/wertvolle Gegenstände, wie Antiquitäten, Bilder etc., sind nicht durch unsere Versicherung abgedeckt.
  2. Widerrufsrecht

„Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.“